Antrag: Hallenbad Haaren / Unterhaltung und Instandsetzung der Wasserläufe

Aus der Kategorie: Ortsentwicklung
Status: gestellt

Beschreibung

Analyse einer Einbindung der Produkte „Hallenbad Haaren“ und „Unterhaltung und Instandsetzung der Wasserläufe“ in den Eigenbetrieb des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Waldfeucht

Ermittlung von Chancen und Risiken unter dem Aspekt der Kostendeckung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD, UBG und FDP beantragen hiermit gemeinsam, die Verwaltung zu beauftragen, eine Kosten- Nutzenanalyse für eine Umstrukturierung des Produktes „Hallenbad Haaren“ und des Produktes „Unterhaltung und Instandhaltung der Wasserläufe“, im Hinblick auf eine Eingliederung in den Eigenbetrieb des Gemeindewasserwerkes zu erstellen.

Die Prüfung der Eingliederung sollte unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen:

Welche Chancen bietet die Eingliederung des Hallenbades und die Unterhaltung der Wasserläufe in den Eigenbetrieb GWW (Gemeindewasserwerk Waldfeucht)?

Welche Synergie-Effekte entstehen durch die Zusammenlegung?
Welche Kosten werden eingespart, welche Aufwendungen werden reduziert?
Welche Möglichkeiten im Hinblick auf die Gebührenrechnung bietet die Zusammenlegung?

Wie wäre der Mehraufwand pro Haushalt zu veranschlagen, wenn kostendeckende Gebühren erhoben werden?
Warum wurde die Zusammenlegung in fast allen anderen Gemeinden/Städten bereits umgesetzt und in Waldfeucht nicht?

Welche Risiken würde die Zusammenlegung mit sich bringen?

Welche Kosten entstehen durch die Zusammenlegung?
Wie ist der Verwaltungsaufwand für die Zusammenlegung zu beziffern (Arbeitsstunden, Kosten)?
Welche Nachteile würde eine Verschmelzung mit sich bringen?

Begründung:

In den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2015 wurden sowohl von der Verwaltung als auch von den diversen Fraktionen immer wieder darauf hingewiesen, dass Vorschläge für die Verbesserung des Haushaltes zu erarbeiten seien.
Außerdem wurde die Gemeinde mit Schreiben vom 13. April 2015 vom Landrat „zum schnellstmöglichen Haushaltsausgleich verpflichtet“ und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen zwingend zu ergreifen und auch zumutbar sind. Die Kommunalaufsicht wies darauf hin, dass die stetige Eigenkapitalreduzierung einen gesetzeswidrigen Zustand darstelle.

  • Bei dem kostenintensiven Betrieb des Hallenbads Haaren handelt es sich um die einzige relevante freiwillige Leistung der Gemeinde Waldfeucht, was bedeutet, dass dieser Haushaltsposten auch der einzige ist, den wir positiv beeinflussen können.
  • Wie in der Haushaltssatzung 2015 dargestellt und auch von allen Fraktionen in den Haushaltsreden bemängelt, entsteht durch das Hallenbad Haaren (Produkt 4242) ein Verlust von 415.300€. Dies entspricht 37.965% des Gesamtjahresfehlbetrages von 1.093.900€.
  • Dem Zwischenbericht für das GWW Waldfeucht für das 1. Quartal ist zu entnehmen, dass laut Wirtschaftsplan mit Steuerzahlungen für Einkommen und Ertrag in Höhe von 14.000€ zu rechnen ist. Jedes Wirtschaftsunternehmen ist bestrebt Verluste von verbundenen Unternehmen zur Minimierung der Steuerlast zu nutzen sei es durch Verschmelzung, oder mittels Ergebnisabführungsvertrag. Die Gemeinde Waldfeucht zahlt trotz der alljährlichen, immensen Jahresfehlbeträge weiterhin Steuern, da das GWW als Eigenbetrieb Gewinn abwirft.
  • Durch die Einbindung der beiden genannten Produktgruppen in den Eigenbetrieb GWW, wird der Gewinn reduziert. Um den Verlust des GWW auszugleichen (schwarze Null zu schreiben), könnte z.B. die Grundgebühr für die Wasserzähler von derzeit 6,50€/Monat auf 8,50€/Monat und das Wassergeld von 0,90€/m³ auf 1,20€/m³ (Preis im Stadtgebiet Heinsberg) erhöht werden. Diese Erhöhung ist jedoch nur möglich, wenn die Aufwendungen im Wasserbereich steigen, da Gebühren nur kostendeckend erhoben werden dürfen.
  • Auf das Haushaltsjahr 2015 bezogen, könnte durch diese Maßnahmen der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.093.900€ um mind. 226.000€ auf ca. 867.900€ reduziert werden.

Die zu erwartenden eventuellen steuerlichen oder personellen Vorteile/Einsparungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. Selbst in der mittlerweile schuldenfreien Nachbargemeinde Gangelt ist das Freibad in Gangelt schon seit Jahren dem Eigenbetrieb des Wasserwerkes Gangelt zugeordnet.

Wir weisen abschließen daraufhin, dass wir keine Schließung des Hallenbades wünschen, weil wir der Meinung sind, dass unser Hallenbad im Unterschied zu den Fußballvereinen einen Sozialraum für junge, alte, kranke, gesunde, behinderte und nichtbehinderte Bürger bietet und daher erhaltenswert ist.

Gerne möchten wir gemeinsam mit Ihnen einen Weg zur wirtschaftlichen Darstellbarkeit dieses Postens finden.

Historie

  • 13.04.2017 Antrag gestellt

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