Antrag: Ausweisung von Böllerverbotszonen und Einschränkung privaten Feuerwerks

Aus der Kategorie: Ökologie und Naturschutz
Status: gestellt

Jedes Jahr zum Jahreswechsel wird die Frage nach der Verhältnismäßigkeit privaten Feuerwerks neu gestellt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass Feuerwerk mit erheblichen Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt verbunden ist und daher einer klareren Regulierung bedarf.
Zum Jahreswechsel kommt es regelmäßig zu zahlreichen Verletzungen durch privates Feuerwerk, häufig auch bei unbeteiligten Dritten und Jugendlichen.
Zugleich verursacht Feuerwerk erhebliche Müllmengen, belastet Feuerwehr und Ordnungsdienste und führt zu einer kurzfristig hohen Feinstaubbelastung
Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden allein durch Silvesterfeuerwerk jährlich mehrere tausend Tonnen Feinstaub freigesetzt, konzentriert auf wenige Stunden.

Beispiele aus anderen Kommunen zeigen, dass Verbotszonen zum Schutz von Tieren, etwa rund um Tierheime und Reitställe, rechtlich zulässig und praktikabel sind. Auch der Schutz von Wald- und Naturräumen ist bereits heute gesetzlich vorgesehen, etwa durch § 47 des Landesforstgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die rechtlichen Grundlagen für die im Antrag formulierten Ziele sind bereits heute gegeben.
Nach § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) können
Kommunen das Abbrennen von Feuerwerk in dicht besiedelten Gebieten sowie in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen untersagen.
§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV sieht darüber hinaus Schutzbereiche insbesondere rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime vor.
Ergänzend bestehen spezialgesetzliche Regelungen, etwa nach § 47 Landesforstgesetz
Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Wald- und Naturschutzgebieten.
Diese Vorschriften enthalten bewusst unbestimmte Rechtsbegriffe wie „dicht besiedelt“, „in der Nähe von“ oder „besonders brandempfindlich“, die den Kommunen einen erheblichen Ermessensspielraum eröffnen den Silvesterabend verantwortungsvoll und sicher zu gestalten.

Auch vor dem Hintergrund der angrenzenden Niederlande, in denen zum ersten Mal das private Böllerverbot greift, bitten wir alle, sich des Themas anzunehmen.
Es wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein Signal, wenn wir/Sie in diesem Jahr einige Böllerverbotszonen in den Ortschaften benennen würden.
Sicher kann jedes Ratsmitglied spontan eine oder mehrere sensible Stellen in den Ortschaften benennen.

Wir setzen uns für die Einschränkung der Silvesterknallerei in der Gemeinde Waldfeucht ein!

Historie

  • 29.06.2026 Antrag gestellt

Antrag teilen

Demoseite "Grün Neu Denken" von LENZGALLE.

Zurück zur Übersicht