Antrag: Fördermittel für PV-Anlagen auf Dächern gemeindlicher Gebäude

Aus der Kategorie: Klimaschutz
Status: gestellt

Beschreibung

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat spezielle Förderprogramme für Kommunen im Rheinischen Revier für kommunalen Liegenschaften und Gebäude aufgelegt.

Das Land fördert PV-Dachanlagen sowie PV-Systeme mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden
zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig. Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote beläuft sich auf regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude.

Gefördert werden außerdem Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise mi Rheinischen Revier. Auch hier gilt die oben genannte Förderquote und die Förderhöchstgrenze.

Da im Haushalt erneut 100.000 Euro für die Errichtung von PV-Anlagen eingestellt sind, gehen
wir davon aus, dass die Gemeinde auch die Errichtung neuer Anlagen plant.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Waldfeucht prüft, welche Liegenschaften und Gebäude für den
förderfähigen Bau von PV-Anlagen in Frage kommen und stellt durch rechtzeitige
Planung sicher, dass hierfür Fördermittel beantragt werden können.

Historie

  • 01.03.2024 Antrag gestellt

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