Antrag: Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Waldfeucht

Aus der Kategorie: Ortsentwicklung
Status: gestellt

Beschreibung

Die Grüne-Fraktion beantragt die Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Waldfeucht im § 13, Absatz 7 in welchem die gärtnerische Gestaltung der Grabstätten geregelt wird. Der Absatz 7 lautet wie folgt:“ Das Bestreuen der Grabstätten mit Kies, Steinsplitt oder Asche sowie das Aufstellen unwürdiger Blumengefäße (Konservendosen u.a.) ist nicht gestattet.“

Wir beantragen die Abänderung des Absatzes 7 dahingehend, dass es gestattet sein sollte eine Teilfläche der Grabstätte mit Kies, Steinsplitt oder Asche zu bestreuen. Vorschlag: „Das Bestreuen der kompletten Grabstätte mit Kies, Steinsplitt oder Asche, sowie das Aufstellen unwürdiger Blumengefäße ist nicht gestattet. Es ist jedoch möglich Kies, Steinsplitt oder Asche als gestalterische Elemente in der Grabgestaltung auf Teilflächen aufzubringen“

Begründung: Die gärtnerische Gestaltung mit Kies hat in den letzten 10 Jahren stark zugenommen und dieser Trend schlägt sich auch bei der Grabgestaltung nieder. Eine Teilgestaltung mit Basaltkies ist zeitgemäß, wirkt in Verbindung mit einer Bepflanzung sehr gepflegt und reduziert den Aufwand der Grabpflege, was gerade den älteren Menschen entgegenkommt. Desweiteren sind jetzt mittlerweile bereits eine große Anzahl von Grabstätten mit Basaltkies bestreut, weil in der Vergangenheit nicht konsequent auf den entsprechenden Passus hingewiesen wurde. Die Gestaltung der Gräber mit Steinen wurde stillschweigend geduldet, sodass die Angehörigen daraus ein Gewohnheitsrecht abgeleitet und die Gräber zu großen Teil sehr liebevoll entsprechend gestaltet haben.

Historie

  • 12.05.2015 Antrag gestellt

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